Begriffsdefinitionen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind “trocken” aber sehr wichtig, weil sie eine einheitliche Interpretation und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. Dies trägt dazu bei, den Datenschutz zu stärken, Rechtsunsicherheiten zu minimieren und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Jeder der hier behandelten Begriffe wird anschaulich an einem Beispiel gezeigt.
- Betroffener: Artikel 4 (1)
- Genetische Daten: Artikel 4 (13)
- Biometrische Daten: Artikel 4 (14)
- Gesundheitsdaten: Artikel 4 (15)
- Profiling: Artikel 4 (4)
- Pseudonymisierung: Artikel 4 (5)
- Datenverarbeitung: Artikel 4 (2)
- Dateisystem: Artikel 4 (6)
- Einwilligung: Artikel 4 (11)
- Verantwortlicher: Artikel 4 (7)
- Auftragsverarbeiter: Artikel 4 (8)
- Dritter: Artikel 4 (10)
- Empfänger: Artikel 4 (9)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Artikel 30 (1)
- Unternehmen: Artikel 4 (18)
- Unternehmensgruppe: Artikel 4 (19)
- Internationale Organisation: Artikel 4 (26)
- Hauptniederlassung: Artikel 4 (16)
- Vertreter: Artikel 4 (17)
- Grenzüberschreitende Verarbeitungen: Artikel 44 (1)
- Verbindliche interne Datenschutzvorschriften: Artikel 47 (2)
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Artikel 4 (12)
- Maßgeblicher und begründeter Einspruch: Artikel 4 (24)
- Aufsichtsbehörde: Artikel 4 (21)
- Betroffene Aufsichtsbehörde: Artikel 4 (20)
Begriffsbestimmungen
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1Die wichtigsten Artikel der Datenschutz Grundverordnung im Überblick
Die wichtigsten Artikel der Datenschutz Grundverordnung im Überblick
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2DSGVO und die wichtigsten Artikel im Detail
DSGVO und die wichtigsten Artikel im Detail:
- Artikel 4: Definiert die wichtigsten Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden
- Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 20: Datenübertragbarkeit
- Artikel 22: Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
- Artikel 28: Auftragsverarbeiter
- Artikel 33: Datenschutzverletzung
- Artikel 35: Datenschutz Folgeabschätzung
- Artikel 37: Datenschutzbeauftragter
- Artikel 42: DSGVO Zertifizierung
- Artikel 51: Befugnisse der Aufsichtsbehörden
- Artikel 12 bis 22: Rechte der betroffenen Person
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3“Betroffener” - Personenbezogene Daten
Betroffener: Eine Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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4Genetische Daten
Genetische Daten: Informationen über die erbliche Veranlagung einer Person, die Rückschlüsse auf ihre Gesundheit ermöglichen.
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5Biometrische und Gesundheitsdaten
Biometrische- und Gesundheitsdaten: Einzelheiten über die physischen, physiologischen oder genetischen Merkmale einer Person, die zur Identifizierung oder Authentifizierung verwendet werden können, sowie Informationen über ihre Gesundheit.
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6Profiling und Pseudonymisierung
Profiling und Pseudonymisierung: Die Analyse oder Vorhersage von Aspekten bezüglich einer Person, basierend auf ihren personenbezogenen Daten; die Umwandlung personenbezogener Daten, sodass sie nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können, ohne zusätzliche Informationen.
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7Datenverarbeitung
Datenverarbeitung: Jeglicher Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Weitergabe.
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8Dateisystem
Dateisystem: Strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind.
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9Einwilligung
Einwilligung: Freiwillige, spezifische, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
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10Verantwortlicher
Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
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11Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter: Eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
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12Dritter
Dritter: Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
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13Empfänger
Empfänger: Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht.
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14Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Eine Dokumentation über die Datenverarbeitungstätigkeiten, die ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter durchführt.
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15Unternehmen und Unternehmensgruppe
Unternehmen und Unternehmensgruppe: Eine wirtschaftliche Einheit, die unter gemeinsamer Leitung steht.
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16Internationale Organisationen und Hauptniederlassung
Internationale Organisationen und Hauptniederlassung: Organisationen und ihre Hauptniederlassungen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.
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17Vertreter und Grenzüberschreitende Verarbeitungen
Vertreter und Grenzüberschreitende Verarbeitungen: Eine Person oder Stelle, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Europäischen Wirtschaftsraum benannt wird, wenn diese außerhalb des EWR niedergelassen sind.
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18Verbindliche interne Datenschutzvorschriften und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Interne Regelungen für den grenzüberschreitenden Datentransfer innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe; Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten.
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19Maßgeblicher und begründeter Einspruch
Maßgeblicher und begründeter Einspruch: Ein Widerspruch gegen eine Entscheidung des Verantwortlichen aufgrund besonderer Umstände.
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20Aufsichtsbehörde und betroffene Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde und betroffene Aufsichtsbehörde: Eine unabhängige staatliche Stelle, die für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze zuständig ist; die Aufsichtsbehörde, die für Beschwerden von betroffenen Personen zuständig ist.
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21DSGVO Begriffsbestimmungen Onlinetest