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DSGVO Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind “trocken” aber sehr wichtig. Lernen Sie die wichtigsten Artikel der DSGVO anhand von praktischen Beispielen.

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Begriffsdefinitionen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind “trocken” aber sehr wichtig, weil sie eine einheitliche Interpretation und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. Dies trägt dazu bei, den Datenschutz zu stärken, Rechtsunsicherheiten zu minimieren und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Jeder der hier behandelten Begriffe wird anschaulich an einem Beispiel gezeigt.

  • Betroffener: Artikel 4 (1)
  • Genetische Daten: Artikel 4 (13)
  • Biometrische Daten: Artikel 4 (14)
  • Gesundheitsdaten: Artikel 4 (15)
  • Profiling: Artikel 4 (4)
  • Pseudonymisierung: Artikel 4 (5)
  • Datenverarbeitung: Artikel 4 (2)
  • Dateisystem: Artikel 4 (6)
  • Einwilligung: Artikel 4 (11)
  • Verantwortlicher: Artikel 4 (7)
  • Auftragsverarbeiter: Artikel 4 (8)
  • Dritter: Artikel 4 (10)
  • Empfänger: Artikel 4 (9)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Artikel 30 (1)
  • Unternehmen: Artikel 4 (18)
  • Unternehmensgruppe: Artikel 4 (19)
  • Internationale Organisation: Artikel 4 (26)
  • Hauptniederlassung: Artikel 4 (16)
  • Vertreter: Artikel 4 (17)
  • Grenzüberschreitende Verarbeitungen: Artikel 44 (1)
  • Verbindliche interne Datenschutzvorschriften: Artikel 47 (2)
  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Artikel 4 (12)
  • Maßgeblicher und begründeter Einspruch: Artikel 4 (24)
  • Aufsichtsbehörde: Artikel 4 (21)
  • Betroffene Aufsichtsbehörde: Artikel 4 (20)
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Begriffsbestimmungen

Der Onlinekurs behandelt das Thema "DSGVO-Begriffsbestimmungen".
Der Kurs wird von Dieter Plogmann geleitet, einem sehr erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten mit Zertifizierung nach DSC Standard.
Der Kurs ist digital und bietet flexible Zeiteinteilung, sodass er sich optimal an Ihr persönliches Lerntempo anpasst. Der Zugang zum Online-Material bleibt ab dem Zeitpunkt der Einschreibung für 12 Monate gültig.
Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse vorausgesetzt. Der Kurs richtet sich an Einsteiger auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Teilnehmer erhalten Zugang zur Power Point Präsentation und einer PDF-Datei mit vielen praktischen Beispielen zum herunterladen um offline zu lernen.

Begriffserklärungen

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